,

Fachgerechte Wartung von Kühlanlagen

Um eine reibungslose Funktionsweise der Kühl- und Tiefkühlanlagen sicherzustellen, müssen die Geräte regelmäßig gewartet und serviciert werden. Wir überprüfen die Geräte nach Paragraph 22 der KAV (Kälteanlagenverordnung). Diese Verordnung besagt, dass Kälteanlagen mindestens einmal im Jahr auf ihre Betriebssicherheit hin geprüft werden müssen. Die Prüfung muss von fachkundigen Personen vorgenommen werden. Auch nach größeren Betriebsstörungen sind die Betreiber der Anlage verpflichtet, eine Überprüfung vornehmen zu lassen.

Unsere Dienstleistungen im Bereich Service und Wartung

Wir unterziehen Ihre Kühlanlagen einer eingehenden Prüfung. Im Zuge des Services reinigen wir den Verflüssiger und den Verdampfer. Sollten wir im Rahmen des Services oder der Überprüfung auf Defekte stoßen, so können wir diese auch sofort reparieren.

 

Wir bieten unser Reparatur- bzw. Wartungsservice auch für Klimaanlagen, Haushaltsgeräte, Gastrogeräte und alle anderen Geräte, die Sie bei uns auch erwerben können, an. Sollte ein Notfall auftreten, sind wir dank unseres 24-Stunden-Notservices für Sie rund um die Uhr zu erreichen und kümmern uns rasch um den Schaden.

 

Traunsee Kälte - Klima GmbH – wir warten und reparieren zuverlässig Ihre Kühlanlagen

Kontaktieren Sie uns

Unverbindliche Anfrage

Bitte füllen Sie alle mit * markierten Felder aus

hCaptcha

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.